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Kaufvertrag

Die Dolge-Systemtechnik GmbH, anschließend DST genannt, schließt mit dem Käufer (der erklärt hat, Wiederverkäufer oder Vollkaufmann zu sein), einen Kaufvertrag ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die mit Zugang des Angebotes, einer Auftragsbestätigung, einer Rechnung oder mit Annahme der Ware als anerkannt gelten, auch wenn aufgrund anders lautender Einkaufsbedingungen bestellt wurde. Angebote sind stets freibleibend. Alle Angaben zur, Konstruktion von Produkten in Form von Zeichnungen und/oder Tabellen gelten stets annäherungsweise. Für konstruktionsbedingte Abweichungen des Kaufgegenstands gegenüber Zeichnungen, Abbildungen oder sonstigen Beschreibungen wird nicht gehaftet. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag kommt mit Annahme der Bestellung in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit unmittelbarer Lieferung und Rechnungserteilung (in diesem Falle gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung) nur auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen zustande. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Preise

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab dem jeweiligen Lieferlager in Deutschland, einschließlich Inlandsverpackung, jedoch ohne Versicherung. Allen Preisen wird die am Tage der Lieferung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zugerechnet.

Es steht der DST das Recht zu, jederzeit Preise und Rabatte sowie die Lieferbedingungen ganz oder teilweise zu ändern. Bei evtl. Preissenkungen werden nur vorliegende, noch nicht ausgelieferte Bestellungen zu den neuen Konditionen geliefert. Rückvergütungen für bereits ausgeführte Lieferungen werden ausgeschlossen. Bei Preiserhöhungen ist der Käufer berechtigt, noch nicht ausgeführte Bestellungen innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu stornieren.

Lieferung

Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware zur Abholung durch den Käufer oder seinen Beauftragten (Spedition etc.) bereitsteht. Die DST ist selbstverständlich bemüht, bestätigte Liefertermine einzuhalten. Die Lieferzeit beginnt erst nach Klärung aller technischen und kommerziellen Einzelheiten. Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt (hierzu zählen auch Streiks und Streikfolge) liegen nicht in der Verantwortung der DST. Bei anderen Lieferverzögerungen steht es dem Käufer frei, nach Setzen einer Nachfrist von zwei Wochen, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche werden für alle Arten von Lieferverzögerungen ausgeschlossen.

Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die DST berechtigt, den der DST insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weiter gehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

Versand

Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab dem jeweiligen Lieferlager. DST übernimmt keine Verantwortung für Schäden während des Transportes, für Verluste und Lieferverzögerungen. Reklamationen gegenüber dem Spediteur sind Sache des Käufers. DST schließt jedoch eine Transportschadenversicherung zu Gunsten des Käufers ab. Für den Fall eines Transportschadens kann der Käufer, entsprechend den Bedingungen des Versicherungsvertrages ,entweder Wertminderung oder die Kosten der Wiederinstandsetzung direkt bei der Versicherung geltend machen. Die Lieferung muss – im Rahmen der Versicherungsbedingungen – sofort bei Eingang überprüft und evtl. Schäden müssen auf dem Frachtbrief vermerkt werden. Schadensmeldung muss unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Lieferung erfolgen.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent Vorbehalt). Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt jedoch bereits jetzt an DST alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. Mwst) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Abgetreten werden auch Forderungen gegen Dritte oder Versicherer bei Beschädigung oder Verlust des Liefergegenstandes. Zur Einziehung abgetretener Forderungen ist der Käufer ermächtigt. DST ist insbesondere dann berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall kann DST verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und den Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für DST vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, DST nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt DST das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird der Liefergegenstand mit anderen, DST nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt DST das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer DST anteilmäßig Miteigentum überträgt Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder Miteigentum für DST. Der Käufer tritt an DST auch die Forderung zur Sicherung ab, die ihm durch Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstock gegen einen Dritten erwachsen. DST verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr
als 20% übersteigt

Beanstandungen

Wird vom Käufer unvollständige oder fehlerhafte Lieferung (bei Eintreffen der Liefergegenstände und vor deren weiteren Verarbeitung oder Installation) festgestellt, so sind diese Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Lieferung (maßgebend ist der Versandtag) schriftlich, ggf. vorab telefonisch, mit Telefax o.ä. der DST mitzuteilen, die dann entscheidet, ob eine Ersatzlieferung oder Reparatur durchgeführt wird. Falls der Käufer den Schaden beseitigen kann, so sind vor Reparaturbeginn die Höhe der Kosten festzulegen und deren Übernahme zu vereinbaren. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass Folgekosten und mit der Beanstandung evtl. verbundene Nebenkosten von der DST nicht übernommen werden.

Gewährleistung

DST leistet dem Wiederverkäufer eine 12-monatige Materialgarantie ab Installationsdatum aber nicht länger als 18 Monate ab Lieferungsdatum derart, dass defekte Teile ausgetauscht werden. Benötigte Ersatzteile werden zunächst berechnet und nach Rücksendung und Prüfung der defekten Teile gutgeschrieben. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf unsachgemäßen Gebrauch. fehlerhafte Fremdmontage, nicht fachgerechte Inbetriebnahme und normalen Verschleiß. Voraussetzung für die Gewährleistung ist ein, nach den anerkannten Regeln der Technik, erfolgter Einsatz der Liefergegenstände. Ausgeschlossen sind Verschleißteile und Betriebsstoffe wie Filtermedien, Keilriemen, Mess-Sensoren etc, Wir setzen eine Wartung der Anlage bzw. Anlagenteile von mindestens 2 x pro Jahr voraus. Bei Störungen innerhalb der ersten 6 Monate werden Lohnkosten nach dem DST Zeitschlüssel gewährt. Andere Nebenkosten, wie Fahrtkosten, Lohnnebenkosten, insbesondere auch Folgekosten und Folgeschäden werden nicht erstattet. Werden, auf den von der DST gelieferten Bauteilen durch den Wiederverkäufer, unter Erbringung von Lohnleistungen und Verwendung weiterer Bauteile und Material, betriebsfertige Anlagen für seine Kunden erstellt, übernimmt der Wiederverkäufer dem Endkunden gegenüber die Haftung und Gewährleistung für die erstellte Gesamtanlage, insbesondere auch solche, die sich aufgrund der geltenden Gesetze ergeben.

Bezahlung

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig. Sofern nicht anderes vereinbart wird, ist er Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung oder Rechnungsdatum zu Zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Aus laufenden Garantieangelegenheiten kann nur die ordnungsgemäß ausgestellte Gutschrift verrechnet werden, Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag in Euro eingegangen und gutgeschrieben ist. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Die Annahme von Wechsel erfolgt nur bei entsprechender vorheriger Vereinbarung. Damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Geschäften in denen DST nur vermittelnd tätig ist und die Rechnung von Hersteller o.ä. direkt an den Käufer erfolgt, gelten die Bedingungen des Herstellers. Unser Lieferumfang bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.

Abtretung

DST behält sich vor, alle oder einzelne aus dem Vertrag entstehende Ansprüche abzutreten.

Sonstiges

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen oder Teile von Bedingungen berührt die Verbindlichkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Alle Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, Die Ausführung der Liefergegenstände ist weitgehend in den Prospekten, technischen Datenblättern, die Preise in den jeweils gültigen Preislisten bzw. Angeboten beschrieben. Der Lieferumfang ist diesen Listen bzw. Angeboten ebenfalls zu entnehmen. in diesen Unterlagen nicht verzeichnete Informationen bitten wir anzufragen.

Firma

Dolge-Systemtechnik GmbH, Planung und Vertrieb industrieller Systeme, Eisenacher Str. 11, 37269 Eschwege, HRB – Eschwege 2588,

Geschäftsführer: Dipl. Ing. (FH) Swen Dolge

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Eschwege
Stand: 06/2007 DST-Dolge GmbH

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